Was ist eine Begutachtung?

Sogenannte Begutachtungen werden dann durchgeführt, wenn sich nach vollendetem Werk der Bauherr und/oder Bodenleger unsicher fühlen und aus irgendwelchem Grunde vielleicht ein «schlechtes Bauchgefühl» haben. Ein Experte nimmt vor Ort einen Augenschein vor und kommentiert seine Feststellungen in mündlicher Form, meist direkt vor Ort. Es erfolgen keine Schriftstücke, keine Photos, keine Analysen und weitere Prüfungen.

Was ist eine Bauabnahme?

Nach Erstellung eines Werkes erfolgt stets eine Abnahme durch alle beteiligten Personen. Wenn bereits vor einer Bauabnahme klar wird, dass es im Bereich der Bodenbeläge zu Schwierigkeiten kommen könnte, kann bei BodenSchweiz eine begleitete Bauabnahme durchgeführt werden. Dabei wird eine Fachperson bei der Abnahme der Bodenbeläge persönlich vor Ort sein und die Arbeiten aus fachtechnischer Sicht korrekt beurteilen.

Was ist eine Expertise?

Wird eine Expertise gewünscht, ist meist schon ein Schadenfall eingetreten. Mit einer Expertise wird das Ausmass des Schadens sowie die Ursache dafür analysiert. Dies kann von einer einfachen visuellen Beurteilung, über eine Analyse bis zur Zerstörungsprüfung gehen und muss immer vorher mit dem Besteller abgesprochen werden. Eine Darlegung des Lösungsweges muss nicht, kann aber auf Wunsch Bestandteil einer Expertise sein. Es ist nicht Aufgabe einer Expertise, die Schuldigen zu suchen.

Welche Kosten entstehen

Eine Begutachtung wird einheitlich mit einem Pauschalbetrag von CHF 600.— (zzgl. Fahrspesen CHF 0.80/km ab Oberentfelden und MwSt.) verrechnet.

Bauabnahmen sind, je nach Objekt, zu einem Pauschalpreis von CHF 600.— bis CHF 1000.— (zzgl. Fahrspesen CHF 0.80/km ab Oberentfelden und MwSt.) möglich.

Expertisen sind aufwendiger und müssen gerichtsfähig sein. In der Regel kommt eine Expertise auf etwa CHF 1700.— bis CHF 2500.— zu stehen.

Wie läuft eine Bauabnahme bzw. Expertise ab?

Wer eine Bauabnahme oder Expertise in Auftrag geben möchte, meldet sich telefonisch oder per Mail an die Geschäftsstelle BodenSchweiz. Sie können das Bestellformular auch direkt herunterladen. Wir empfehlen Ihnen alle beteiligten Parteien vorgängig zu informieren und eine Einwilligung einzuholen.

Bestellung einer unabhängigen Expertise

Expertenwesen der Ombudsstelle BodenSchweiz für Teppiche und Bodenbeläge aller Art (Ausnahme: Stein, Keramik)

    KOORDINATEN

    Besteller (Pflicht)
    Verleger (Optional)
    Weitere Parteien (Pflicht)

    Alle beteiligten Parteien werden durch den Besteller über die Expertise informiert. Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie den unabhängigen Experten vom Branchenverband BodenSchweiz sowie die Expertise zu akzeptieren und die Durchführung der Expertise freizugeben.

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    Führen Sie uns bitte kurz auf was Sie beanstanden, respektive welche Fragen Sie durch den Experten geklärt haben möchten.
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    Die Kosten der Expertise werden auf jeden Fall dem Besteller in Rechnung gestellt. Die Original– Expertise wird erst nach Zahlungseingang ausgehändigt. Der Besteller verpflichtet sich hiermit, sämtliche Kosten, welche dem unten stehenden Kostenrahmen entsprechen, zu begleichen.

    1. Grundgebühr für Akteneröffnung CHF 500.–
    2. Experte vor Ort CHF 180.–/h
    3. Reisezeit / Administration CHF 115.–/h
    4. Reisekosten CHF 0.80/km
    5. Solidaritätsbeitrag Nachwuchsförderung (nur für Nichtmitglieder) CHF 100.–

    Allfällige externe Abklärungen (z.B. Laborkosten) werden vom Leistungserbringer separat in Rechnung gestellt. Diese können je nach Aufwand stark variieren. Aufträge für Laboranalysen sind nicht Bestandteil dieser Bestellung und müssen vorgängig vom Besteller genehmigt werden.

    Die Kostenaufteilung zwischen den Parteien respektive die Übertragung auf die unterliegende Partei ist nicht Gegenstand der Expertise und wird von den beteiligten Parteien selbst getroffen.