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Ombudsstelle

Expertenwesen der Ombudstelle BodenSchweiz

für Teppiche und Bodenbeläge aller Art (Ausnahme: Stein, Keramik)

Gutachten erstellen ist eine verantwortungsvolle Angelegenheit. Die Ombudstelle BodenSchweiz erhält täglich mehrere Anfragen für Expertisen.

Wie läuft eine Expertisenerstellung ab?

  1. Nach dem Ermitteln des Grundes und Fachgebietes nennt die Ombudstelle dem Anfrager 3 Experten. Diese stehen in keinem Konkurrenz- oder Freundschaftsverhältnis zu irgendeiner durch den Schadenfall betroffenen Partei.
  2. Die 3 vorgeschlagenen Experten werden von der Ombudstelle BodenSchweiz sofort schriftlich orientiert.
  3. Der Expertisen-Anfrager (Private, Unternehmen, Konsumentenorganisationen, Versicherungen, Gerichte usw.) kontaktiert einen der vorgeschlagenen Experten und vereinbart mit diesem alle nötigen Details (z.B. Fragekatalog, Besichtigungsdaten, Entschädigung usw.).
  4. Der ausgewählte Experte erstellt das Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen.
  5. Die Entschädigung für die Expertise ist nach der Besichtigung und vor dem schriftlichen Abfassen des Gutachtens zu leisten.
  6. Der Experte rapportiert der Ombudstelle BodenSchweiz das Ergebnis von mündlichen Gutachten.