Ombudsstelle
Expertenwesen der Ombudstelle BodenSchweiz
für Teppiche und Bodenbeläge aller Art (Ausnahme: Stein, Keramik)
Gutachten erstellen ist eine verantwortungsvolle Angelegenheit. Die Ombudstelle BodenSchweiz erhält täglich mehrere Anfragen für Expertisen.
Wie läuft eine Expertisenerstellung ab?
- Nach dem Ermitteln des Grundes und Fachgebietes nennt die Ombudstelle dem Anfrager 3 Experten. Diese stehen in keinem Konkurrenz- oder Freundschaftsverhältnis zu irgendeiner durch den Schadenfall betroffenen Partei.
- Die 3 vorgeschlagenen Experten werden von der Ombudstelle BodenSchweiz sofort schriftlich orientiert.
- Der Expertisen-Anfrager (Private, Unternehmen, Konsumentenorganisationen, Versicherungen, Gerichte usw.) kontaktiert einen der vorgeschlagenen Experten und vereinbart mit diesem alle nötigen Details (z.B. Fragekatalog, Besichtigungsdaten, Entschädigung usw.).
- Der ausgewählte Experte erstellt das Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen.
- Die Entschädigung für die Expertise ist nach der Besichtigung und vor dem schriftlichen Abfassen des Gutachtens zu leisten.
- Der Experte rapportiert der Ombudstelle BodenSchweiz das Ergebnis von mündlichen Gutachten.



